Voraussetzung zur Teilnahme an Verbandsprüfungen
Der Eigentümer eines gemeldeten Hundes muss Mitglied eines dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angeschlossenen Vereins sein.
Der Führer muss bei der Anmeldung am Prüfungstag den Besitz eines gültigen Jagdscheins nachweisen.
Jeder auf der Prüfung geführte Hund muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Vorlage des Impfpasses ist Vorschrift.
Jeder Führer muss einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz für seinen Hund nachweisen.
Die Nennung zur Prüfung gilt nur mit dem aktuellen Formblatt und nach Eingang des Nenngeldes. Ältere Formblätter werden nicht angenommen. Meldungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen.
Bei Rücktritt nach dem offiziellen Nennschluss oder bei Nichterscheinen zur Prüfung verfällt das Nenngeld.
Nenngeld ist Reuegeld
Nennschluss ist der in der Ausschreibung festgelegte Termin = in der Regel 2 Wochen vor der Prüfung
Bei der Meldung zur VGP/VPS oder zu einer zweiten HZP ist das Prüfungszeugnis der Arbeit hinter der lebenden Ente in Kopie vorzulegen.
Für Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die durch Unvorsichtigkeit der Führer oder deren Hunde entstehen, kommt weder der Prüfungsleiter noch der Verein auf.
Kurz vor jeder Prüfung erfolgt eine gesonderte schriftliche Einladung an alle Teilnehmer mit allen erforderlichen Angaben.