Hinweise zum HD-Untersuchungsverfahren


  • Ihr Hund muss mindestens 12 Monate alt sein.
  • Den aktuellen Antrag finden Sie auf der Homepage des KlM-Verbandes unter Formulare oder beim Zuchtwart. Damit die HD-Auswertung möglichst zügig an sie zurückgeschickt werden kann, füllen Sie bitte das entsprechende Anschriftenfeld mit Ihren Angaben gut leserlich aus.
  • Zum Röntgentermin bei einer Tierklinik Ihrer Wahl müssen Sie den Antrag auf HD-Untersuchung und die Stammtafel Ihres KlM mitnehmen.
  • Der Tierarzt bestätigt auf der Rückseite der Stammtafel durch einen entsprechenden Stempelaufdruck, dass der Hund ordnungsgemäß geröntgt wurde.
  • Digitale Röntgenaufnahmen: Der KlM-Verband ist dem GRSK-Forum nicht angeschlossen. Daher ist ein Hochladen auf das Portal der GRSK nicht möglich und der gutachter kann darauf nicht zugreifen. Alternativ akzeptiert der KlM-Verband CD's. Bitte nur ein Röntgenbild pro Hund auf CD. Die CD muss an den TG-Verlag geschickt werden.
  • Traditionelle Röntgenfilme werden weiterhin akzeptiert.
  • Der vollständig ausgefüllte, vom Antragsteller und dem Tierarzt unterschriebene Antrag auf HD-Röntgenuntersuchung wird vom Tierarzt zusammen mit der Röntgenaufnahme an folgende Adresse eingereicht: TG-Verlag Beuing GmbH, Liebigstraße 43, 35392 Giessen
  • Sollte der Tierarzt mehrere Röntgenaufnahmen gemacht haben, wird nur die beste Aufnahme eingereicht.
  • Die Unterlagen können jederzeit eingereicht, die Stammtafel muss nicht beigefügt werden. Die Auswertung durch die Auswertungsstelle dauert i.d.R. mindestens 6 Wochen. Die Gebühr für die Auswertung (30,00 €) muss vorab überwiesen werden!
  • Bankverbindung Zuchtbuchstelle:
    Volksbank Ahlen-Sassenberg-Warendorf
    Konto-Nr. 360 360 2107, BLZ 412 625 01

    Verwendungszweck: "HD" und "Name des Hundes" oder "ZB-Nummer"
  • Aus dem EU-Ausland überweisen Sie bitte mit der kostenfreien EU-Überweisung und nutzen dazu folgende Codes: IBAN: DE 6341262501-3603602107, BIC: GENO DEM 1 AHL
  • Sollte die technische Qualität der Aufnahme unzureichend gewesen sein, ist eine zweite Auswertung mittels einer neuen Röntgenaufnahme nach Rücksprache mit der Zuchtbuchführerin möglich. Der Ablauf ist eine Wiederholung der ersten Auswertung, auch die Gebühr von 30,00 € fällt nochmals an. Das Ergebnis der zweiten Auswertung ist das gültige Ergebnis.
  • Ist der Antragsteller mit dem Ergebnis der zweiten auswertung nicht einverstanden, so kann er Einspruch erheben. In diesem Fall ist ein kostenpflichtiges Obergutachten gemäß den Regeln des VDH zu beantragen. Der Antrag und die Hinweise zum Verfahren "HD-Obergutachten" sind bei der Zuchtbuchstelle erhältlich.

Stand: April 2012